Vergessen Sie nicht, frühzeitig einen Antrag für die Verlängerung der Einreichungsfrist zu stellen. Ohne bewilligte Fristverlängerung drohen seitens des Kantons Mahngebühren.
Sowohl in der Online, wie auch der Desktop-Version von eTax.SZ ist es möglich Einzelfristverlängerungen einzureichen. Wenn Sie zehn oder mehr Fristen auf einmal verlängern möchten, dann ist dies nur in der Desktop-Version möglich.
Bei Fragen zu Fristerstreckungen melden Sie sich bitte beim zuständigen Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.
Einzelgesuch
Einzelgesuche können direkt übers Internet verlängert werden, oder aus beiden Varianten der eTax.sz Applikationen.
Direktlink Fristverlängerungen - natürliche Personen
https://www.sz.ch/privatpersonen/steuern/steuern-natuerliche-personen/efristen-natuerliche-personen.html/72-512-445-3489-82
Einzelgesuche für die Fristverlängerung ist in beiden Varianten von eTax auch möglich.
- Melden Sie sich bei etax.sz.ch an und klicken Sie auf der Startseite ganz rechts in der entsprechenden Spalte auf die drei Punkte.
- Anschliessend klicken Sie auf Frist verlängern.
- Im Webbrowser öffnet die Seite für die Fristerstreckung für natürliche Personen im Kanton Schwyz. Füllen Sie alles aus und senden das Formular ab.
Massengesuch
Massengesuche sind ab 10 Gesuchen und nur in der Desktop-Version möglich.
- Öffnen Sie zuerst eTax.SZ Desktop.
- Klicken Sie in der Übersicht aller Steuererklärungen auf "Vorhandene Steuerfälle verwalten".
- Es öffnet sich ein kleines Fenster "Fallverwaltung - Steuererklärungen". Hier können Sie alle oder nur die Steuerpflichtigen markieren bei denen Sie eine Verlängerung der Frist beantragen möchten.
- Anschliessend klicken Sie oben rechts auf "Datei" und dann auf "Fristverlängerung beantragen".
- Sie werden gefragt, ob Sie die Fristverlängerung wirklich übermitteln möchten. Klicken Sie auf "Ja".
- Das Fristdatum erscheint unter "Frist 2022 bis" ersichtlich.
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