Sowohl in der Online- als auch in der Desktop-Version von eTax.SZ können Sie Einzelfristverlängerungen einreichen. Möchten Sie jedoch zehn oder mehr Fristen gleichzeitig verlängern, ist dies ausschliesslich in der Desktop-Version möglich.
Bei Fragen zu Fristerstreckungen melden Sie sich bitte beim zuständigen Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.
Einzelgesuch
Einzelgesuche können direkt online oder über beide Versionen (Web- oder Desktop) der eTax.SZ-Anwendung verlängert werden. Auf folgendem Link, haben Sie die Möglichkeit die Frist für natürliche Personen direkt auf der Kantonswebseite zu verlängern.
So verlängern Sie Fristen über die eTax.SZ-Anwendung:
- Melden Sie sich bei etax.sz.ch an und klicken Sie auf der Startseite ganz rechts in der entsprechenden Spalte auf die <drei Punkte>.
- Anschliessend klicken Sie auf <Frist verlängern>.
- Öffnen Sie im Webbrowser die Seite für die Fristerstreckung für natürliche Personen im Kanton Schwyz. Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und senden Sie das Formular ab.
Massengesuch
Massengesuche sind ab 10 Gesuchen und nur in der Desktop-Version möglich.
- Öffnen Sie die Desktop Applikation eTax.SZ.
- Klicken Sie in der Übersicht aller Steuererklärungen auf <Vorhandene Steuerfälle verwalten>.
- Es erscheint ein Fenster mit dem Titel "Fallverwaltung - Steuererklärungen". Hier können Sie entweder alle Steuerpflichtigen markieren oder gezielt diejenigen auswählen, für die Sie eine Fristverlängerung beantragen möchten.
- Anschliessend klicken Sie oben rechts auf <Datei> und dann auf <Fristverlängerung beantragen>.
- Sie werden gefragt, ob Sie die Fristverlängerung wirklich übermitteln möchten. Klicken Sie auf <Ja>.
- Das Fristdatum erscheint unter "Frist 2024 bis" ersichtlich.
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