Steuervertretung / Vertretungsvollmacht

Die Angaben zu Vollmachten und Vertretungen sind in der Steuererklärung nicht mehr erforderlich, da sie bereits separat bei der Steuerverwaltung hinterlegt sind.

Für bestehende Vertretungen ist keine Handlung notwendig. Änderungen bei Vertretungen oder das Beantragen neuer Vollmachten können über folgenden Link vorgenommen werden:
Steuervertretung und Vollmachtformular



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